Handlungs- und Hygienekonzept Volleyball-Breitensport Kreis Groß-Gerau

Dieses Konzept stützt sich auf:

·    Schutz- und Hygienekonzept für die Städtischen Mehrzweck- und Schulsporthallen des                   Kreises Groß-Gerau

Deutscher Volleyball-Verband

·         Leitfaden zur Entwicklung eines Schutz- und Hygienekonzeptes (Stand 29.07.2020)

·         Handlungsempfehlung: „Zurück zum Volleyballspiel im Amateurbereich unter Berücksichtigung von Schutz –              und Hygienemaßnahmen“ (Stand 29.07.2020)

·         Allgemeine Hygieneregeln (Stand 29.07.2020)

 

·         Die zehn Leitplanken des DOSB und die Zusatz-Leitplanken des DOSB für die Halle

·         Förderprogramm „Corona Hilfe für Sportvereine“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport                      (HMdIS)

·        Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs des Hessischen                                   Landessportbundes

·         Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport

 

Grundlegende Regel ist die Einhaltung des Mindestabtstandes von 1,5 Metern zwischen Personen vor, während und nach jeder Trainingseinheit. Dieses Konzept ist jedem bekannt und liegt allen Teilnehmern schriftlich vor. Der verantwortliche Trainer weist seine Teilnehmer darauf hin und auf deren Einhaltung.

Ausschlusskriterien, Informationspflicht und Verantwortung

Ø  Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten oder an „unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere“ leiden, sind vom Sportbetrieb ausgeschlossen.

Ø  Personen, die während des Trainings solche Symptome entwickeln/zeigen, haben dieses umgehend zu verlassen.

Ø  – Der Zutritt zur Halle und anderen Sportanlagen ist nur den teilnehmenden SportlerInnen, TrainerInnen gestattet.

Ø  – Alle müssen sich vorab beim verantwortlichen Trainer der Stunde in unbestimmter Form anmelden.

Ø  Vor Ort müssen sich alle Teilnehmer zu Beginn jedes Training in einer Anwesenheitsliste mit Namen, Kontaktdaten, Datum und Zeitraum des Trainings eintragen. Diese Liste führt der verantwortliche Trainer.

Ø  Alle Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen nur der Nachverfolgung eventueller Infektionsketten. Diese Listen werden 4 Wochen nach Beendigung des Trainings vernichtet.

 

 Distanzregelung und Körperkontakt

Der Abstand von mindestens 1,5 – 2 Metern ist vor, während und nach jeder Trainingseinheit    einzuhalten und sollte auf Grund der sportlichen Bewegung großzügig bemessen werden.

ü  Die Anreise zum Training darf nicht in Fahrgemeinschaften erfolgen, außer mit Personen aus dem eigenen                  Hausstand oder einem weiteren festen Hausstand.

ü  Vor und nach dem Training sollen Warteschlangen und Menschenansammlungen vermieden werden.

ü  Volleyball und Beach-Volleyball sind grundlegend kontaktlose Sportarten. Trotzdem ist zu beachten: – Alle                  Rituale, wie Begrüßen, etc. haben ohne Berührungen zu erfolgen.

ü  Ein Abstand zum Netz von 1-2 Metern ist zu beachten.

ü  Gemeinsame Aktionen oberhalb der Netzkante sind zu unterlassen.

ü  Aufschläge/Angriffe sollten, wenn möglich nicht in die Mitte zweier Spieler gemacht werden, da direkter Kontakt        verursacht werden könnte.

Hygienevorschriften, Trainingsraum- und andere Anlagennutzung

Grundlegend sind alle mittlerweile bekannten Hygieneregeln zu beachten:

Regelmäßiges und ausreichend langes Händewaschen,

Niesen, Husten in Armbeuge,

Vor und nach jedem Training sind alle Sportgeräte zu desinfizieren. (Bälle, Netzte, etc.)

Zum Beachvolleyball sind eigene Bälle mitzubringen. Diese müssen ebenfalls vor und nach der Einheit                         desinfiziert werden

Außerhalb des Trainings, vor allem bei Betreten und Verlassen der Räume sowie bei Nutzung der Sanitäranlagen        (WC-Anlagen), ist immer eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf nur zur Ausübung der              sportlichen Aktivität abgenommen werden.

Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Die SportlerInnen erscheinen umgezogen zum Training und                        verlassen die Sportanlage auch so.

Die Sanitäranlagen müssen nach jeder Nutzung desinfiziert werden

In geschlossenen Räumen und Sportstätten ist für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft durch regelmäßiges Lüften zu sorgen. Vor allem zwischen den Trainingseinheiten muss ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden.

Trainingsbetrieb

Der Trainingsbetrieb ist am besten individual zu organisieren.

Beim Trainingsbetrieb in Gruppen ist zu beachten:

–    Im Außenbereich darf die Gruppengröße max. 20 Personen betragen, wenn der nötige Abstand eingehalten                  werden kann.

–   Auf dem Beachfeld dürfen sich max. 8 Personen befinden (4 pro Spielfeldseite)

–    Im Innenbereich dürfen sich auf Grund der Hallengröße in einem Drittel max. 8 Personen aufhalten. (Der                   Trainer ausgenommen)

–    Das Training soll ebenfalls so gestaltet werden, dass sich im Optimalfall immer die gleichen Gruppen zum                      Training treffen, damit im Fall einer Ansteckung nicht alle Sportler einer Mannschaft betroffen sind.

–    Im Innenbereich ist eine Trainingseinheit auf 60 Minuten zu begrenzen. In diesen Zeitraum ist der Auf- und                Abbau, sowie ausreichend Zeit zum Lüften zu integrieren.